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Notruf

Wählen Sie im Notfall im Landkreis Miltenberg die 112, dann meldet sich die Leitstelle Untermain in Aschaffenburg und dann sagen Sie:

WER ruft an?
Sagen Sie Ihren Vor-und Nachnamen

WO ist etwas passiert?
Sagen Sie die Adresse, bei der Sie sind: Straßenname, Hausnummer und Ort
Sagen Sie die Telefon(Handy)nummer von der Sie anrufen.
Je genauer Sie sagen können wo Sie sind, desto schneller findet Sie die Feuerwehr.

WAS ist passiert?
Beschreiben Sie was passiert ist (ein Unfall mit Autos oder mit LKW/es brennt in der Küche/. . .)

WIEVIELE Verletzte gibt es?
Sagen Sie ob Menschen oder Tiere verletzt sind.
Versuchen Sie zu beschreiben, welche Verletzungen die Menschen/Tiere haben (Beispiele: der Mann atmet nicht mehr, bewegt sich nicht; das Kind blutet am Kopf)

WARTEN
NIE einfach auflegen!!!
WARTEN Sie ob die Leitstelle noch Fragen an Sie hat!!! 

Die ILS Untermain alarmiert dann umgehend die benötigten Kräfte (Rettungsdienst, Feuerwehr, THW).

Notfallfax für hör- und sprachbehinderte Menschen

zum Notfallfax Formular

Im Landkreis Miltenberg muss das Fax über die Notrufnummer 112 an die Leitstelle Untermain gesandt werden. Dieses Fax wird durch das Leitstellenpersonal als Notruf erkannt und entsprechend bearbeitet. 

Es empfiehlt sich, den Vordruck weitgehendst ausgefüllt (Name, Anschrift, etc.) in der Nähe des Faxgerätes aufzuheben und ggf. auch einen Ansprechpartner (z.B. Angehörigen oder Nachbarn), der telefonisch verständigt werden kann aufzuführen.

Im Notfall müssen Sie dann nur noch die zur Vereinfachung aufgeführten Pictogramme ankreuzen und das Fax absenden.

Sehr hilfreich ist auf jeden Fall die Angabe eines Stichwortes oder einer kurzen Beschreibung im Freitextfeld. Dementsprechend können die notwendigen Maßnahmen noch gezielter koordiniert werden. Beispielsweise bei einem Mülltonnenbrand werden weniger Feuerwehrkräfte benötigt, als beim Wohnungsbrand, beim Herzinfarkt rückt ein Notarzt mit an, der bei einem gebrochenen Arm nicht unbedingt von Nöten ist.

Je nach Notlage und der Beschreibung werden die zuständigen Hilfsdienste oder die Polizei verständigt. Der Hilferufende erhält zur Bestätigung ein Antwortfax zurück.